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Umgemeindung bei Umzug

Falls Sie umziehen, gehören Sie dadurch verwaltungstechnisch unter Umständen einer anderen Kirchengemeinde an.

Meistens ist das auch gut und richtig.

Es gibt aber Fälle, in denen Menschen weiter bei ihrer bisherigen Gemeinde bleiben wollen, auch wenn sie nun woanders wohnen.

In diesen Fällen kann ein Antrag auf Umgemeindung gestellt werden.

Ein Formular für die Umgemeindung finden Sie hier.

 

Die genauen Regelungen dazu finden Sie hier.